Homöopathie
und Phytotherapie sind Pflicht in der Tierhaltung der biologischen
Landwirtschaft
von Jens Lau
Am 19. Juli 1999 ist die neue EU-Verordnung über die Tierhaltung
im ökologischen Landbau (EG-Verordnung Nr. 1804/1999 Abt L222 1-28 vom 19. Juli 1999) erlassen
worden.
In der neuen Verordnung wird für die ökologische Tierhaltung
ein weitreichendes Gentechnikverbot festgelegt, das schon seit dem
19.07.1999 verbindlich ist. Ab 24.08.2000 gelten zudem neue Regelungen
für die Krankheitsvorsorge und Behandlung von landwirtschaftlichen
Nutztieren in ökologisch wirtschaftenden Betrieben. Hiernach
sind phytotherapeutische Erzeugnisse wie Pflanzenextrakte
(ausgenommen Antibiotika), Pflanzenessenzen usw., homöopathische
Erzeugnisse sowie Spurenelemente gegenüber chemisch-synthetischen
allopathischen Tierarzneimitteln vorzuziehen.
Durch diese Neuerungen wird erstmals EU-weit die
Notwendigkeit des Einsatzes von Naturheilverfahren festgeschrieben.
Erst wenn mit diesen eine Krankheit nicht behandelt werden kann,
sind chemisch-synthetische, allopathische Tierarzneien oder Antibiotika
zur Behandlung zulässig. Diese dürfen dreimal pro Tier
und Jahr eingesetzt werden ohne die Vermarktung unter Ökolabel
zu gefährden. Bei einer vierten Anwendung jedoch muß
das Tier vorbehaltlich der Zustimmung der Kontrollbehörde oder
–stelle erneut die auch in der neuen Verordnung stehenden
Umstellungszeiträume durchlaufen. Hat ein Tier mehr als drei
Behandlungen mit diesen Arzneien innerhalb eines Jahres erhalten,
darf es überhaupt nicht mehr als biologisch oder ökologisch
vermarktet werden!
Für Tiere, die, wie es heißt, „einen produktiven
Lebenszyklus von weniger als einem Jahr“ haben, gilt dies
bereits, wenn sie mehr als einer solchen Behandlung unterzogen wurden.
Hiervon ausgenommen sind Impfungen, Parasitenbehandlungen sowie
von Mitgliedstaaten eingeführte, obligatorische Tilgungspläne.
Die Wartezeiten für allopathische Präparate sind laut
Anhang der Verordnung Abschn. 5 Abs. 7 zu verdoppeln und betragen
bei Medikamenten ohne angegebene Wartezeit 48 Stunden. Allopathisch
ist hierbei im Sinne Hahnemanns zu verstehen und gilt somit auch
für Phytotherapeutika und dergleichen. Ausgenommen sind hierbei
die Homöopathika mit bestimmten Einschränkungen.
Unsere Praxis arbeitet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
mit homöopathischen ad us. vet. Präparaten für landwirtschaftliche
Nutztiere, mit Bioresonanztherapie und phytotherapeutischen Maßnahmen.
Eine ausführliche Hofanamnese führen wir ebenfalls durch.
Denn oftmals finden wir die Ursache für Gesundheitsstörungen
nur außerhalb des Tieres.
In einer ausführlichen Hofanamnese werden Haltung, Futter,
Stallgebäude, Nutzung der Tiere, Beurteilung des Umfeldes (Elektrosmog,
geopathische Störungen) und andere Parameter erfasst und ausgewertet. |

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