Naturheilkunde für Mensch und Tier

 

Homöopathie und Phytotherapie sind Pflicht
in der Tierhaltung der biologischen Landwirtschaft


von Jens Lau
Am 19. Juli 1999 ist die neue EU-Verordnung über die Tierhaltung im ökologischen Landbau (EG-Verordnung Nr. 1804/1999 Abt L222 1-28 vom 19. Juli 1999) erlassen worden.

In der neuen Verordnung wird für die ökologische Tierhaltung ein weitreichendes Gentechnikverbot festgelegt, das schon seit dem 19.07.1999 verbindlich ist. Ab 24.08.2000 gelten zudem neue Regelungen für die Krankheitsvorsorge und Behandlung von landwirtschaftlichen Nutztieren in ökologisch wirtschaftenden Betrieben. Hiernach sind phytotherapeutische Erzeugnisse wie Pflanzenextrakte (ausgenommen Antibiotika), Pflanzenessenzen usw., homöopathische Erzeugnisse sowie Spurenelemente gegenüber chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln vorzuziehen.

Durch diese Neuerungen wird erstmals EU-weit die Notwendigkeit des Einsatzes von Naturheilverfahren festgeschrieben. Erst wenn mit diesen eine Krankheit nicht behandelt werden kann, sind chemisch-synthetische, allopathische Tierarzneien oder Antibiotika zur Behandlung zulässig. Diese dürfen dreimal pro Tier und Jahr eingesetzt werden ohne die Vermarktung unter Ökolabel zu gefährden. Bei einer vierten Anwendung jedoch muß das Tier vorbehaltlich der Zustimmung der Kontrollbehörde oder –stelle erneut die auch in der neuen Verordnung stehenden Umstellungszeiträume durchlaufen. Hat ein Tier mehr als drei Behandlungen mit diesen Arzneien innerhalb eines Jahres erhalten, darf es überhaupt nicht mehr als biologisch oder ökologisch vermarktet werden!

Für Tiere, die, wie es heißt, „einen produktiven Lebenszyklus von weniger als einem Jahr“ haben, gilt dies bereits, wenn sie mehr als einer solchen Behandlung unterzogen wurden. Hiervon ausgenommen sind Impfungen, Parasitenbehandlungen sowie von Mitgliedstaaten eingeführte, obligatorische Tilgungspläne. Die Wartezeiten für allopathische Präparate sind laut Anhang der Verordnung Abschn. 5 Abs. 7 zu verdoppeln und betragen bei Medikamenten ohne angegebene Wartezeit 48 Stunden. Allopathisch ist hierbei im Sinne Hahnemanns zu verstehen und gilt somit auch für Phytotherapeutika und dergleichen. Ausgenommen sind hierbei die Homöopathika mit bestimmten Einschränkungen.

Unsere Praxis arbeitet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit homöopathischen ad us. vet. Präparaten für landwirtschaftliche Nutztiere, mit Bioresonanztherapie und phytotherapeutischen Maßnahmen.
Eine ausführliche Hofanamnese führen wir ebenfalls durch. Denn oftmals finden wir die Ursache für Gesundheitsstörungen nur außerhalb des Tieres.
In einer ausführlichen Hofanamnese werden Haltung, Futter, Stallgebäude, Nutzung der Tiere, Beurteilung des Umfeldes (Elektrosmog, geopathische Störungen) und andere Parameter erfasst und ausgewertet.

Königsfurt 24 Naturheilkunde in Schleswig-Holstein Heilpraktiker Jens Lau

Behandlung am Rind